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29.12.2021
Ab 01.01.2022 gelten neue Regeln auf den Ski- und Rodelpisten in Italien und Südtirol
Ab Januar 2022 müssen alle Skifahrenden, die einen Skipass kaufen, über eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, verfügen.
Wichtig: Skifahrende müssen eine schriftliche Bestätigung der Privat-Haftpflichtversicherung separat oder im Rahmen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht mitführen. Die mitversicherten Personen (z. B. Ehe-/Partner oder Kinder) müssen darin namentlich genannt sein.
Die 0,5‰ Grenze und die erweiterte Helmpflicht werden ebenfalls eingeführt.
Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an.
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